
Alle in unserem Katalog und auf dieser Internetseite angebotenen Reisen sowie alle durch uns vermittelten individuell zusammengestellten Reisen werden auf der Grundlage der nachstehenden Teilnahme- und Leistungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer Unterschrift auf der Reiseanmeldung erkennen Sie diese an.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Anmelder trägt auch für alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer die Verantwortung der Vertragsverpflichtung.
2. BEZAHLUNG
Mit Vertragsabschluß/Rechnungszusendung wird eine Anzahlung von mindestens 20% des Gesamtreisepreises fällig. Die Restzahlung wird fällig wie im Einzelfall vereinbart. Anzahlungen, die 25% des Reisepreises übersteigen sind zulässig bei inkludierten Flug-Sondertarifen oder bei Last Minute Reisen. Die Restzahlung erfolgt ausschließlich nach Aushändigung des Reisesicherungsscheines. Die Aushändigung von Reisedokumenten kann erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises erfolgen. Wünscht der Kunde die Übersendung der Reiseunterlagen, so hat er sicherzustellen, dass eine Übersendung der Unterlagen mit normaler Post noch möglich ist (i.d.R. 14 Tage). Bei späterem Zahlungseingang trägt der Kunde das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunter-lagen. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Antritt der Reise verpflichten zu einer sofortigen Überweisung des Gesamtbetrages an den Reiseveranstalter. Bei der Buchung von Einzelleistungen, deren Gesamtwert 150,- EUR nicht erreicht, muß zur Deckung der allgemeinen Kosten pro Buchung eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR erhoben werden. Alle Zahlungen erfolgen in EUR. Umbuchungs- und Rücktrittgebühren sind sofort fällig.
3. LEISTUNGEN
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr, auf die der Reiseveranstalter Kanada-Reise-Laden, nachfolgend kurz KRL genannt, keinerlei Einfluß hat, und möglicherweise daraus resultierender Nichtinanspruchnahme anderer Leistungen, ist der Reiseveranstalter nicht haftbar. Alle Preise im Katalog sind in EUR angegeben, es sei denn es handelt sich um vor Ort zu zahlende Zusatzleistungen.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderung der Wechselkurse, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife, Treibstoffpreise u. Ä.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. Flughafengebühren, Gebühren bei Linienflügen sind behördlicherseits festgelegt und erst am Tage der Ticketausstellung verbindlich. Jegliche Erhöhung geht zu Lasten des Reisenden. Sonderbedingungen gelten bei Minibus- Kleingruppenreisen: Falls die o.g. Mindesteteilnehmerzahl für die Minibusreisen nicht erreicht werden, entsteht ein Aufpreis.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter bzw. in unserem Reisebüro in Zwickau.
Umbuchungs-. Storno und Zahlungsbedinungen:
Bei Umbuchung oder Vertragsrücktritt durch den Kunden sind alle Umbuchungs-. Änderungs- und Reiserücktrittkosten vom Kunden zu tragen. Bei Rücktritt bis 92. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises, mind. jedoch 200,-€ pro Person, bis 62. Tag 25 %, mind. jedoch 200,-€ pro Person, bis 32. Tag 40 %, bis 16. Tag 65 %, bis 9. Tag 85 % , ab 8. Tag bis 3. Tag 90 % und 2. Tag bis 0. Tag 100 % des Reisepreises. Zusätzlich gelten die Geschäfts-, Zahlungs-, Umbuchungs- und Stornierungs-/Reiserücktrittsbedingungen der einzelnen Veranstalter/Leistungsträger bei Flug-, Mietwagen-, Wohnmobil-, Hotelbuchungen und Buchungen sonstiger Leistungen. Bei den Flügen handelt es sich um eine von uns vermittelte Fremdleistung, für die wir weder Haftung noch Leistungs- bzw. Preisgewähr übernehmen. Bei den Flügen gelten immer zusätzlich auch die Geschäftsbedingungen der entsprechenden Airlines, wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben. Für Mietwagenbuchungen werden die folgenden Stornokosten erhoben: Rücktritt bis zum 33. Tag vor Reiseantritt 75,- EUR, bis zum 17. Tag vor Reiseantritt 150,– EUR bis zum 2. WERKTAG vor Reiseantritt 250,– EUR danach 100% des Mietpreises.
Bei Stornierung/Umbuchung von Linienflügen fallen nachfolgende Kosten an:
Stornierung/Umbuchung vor Reiseantritt 200,- EUR, No show ab 72 Stunden vor Abflug 300,- EUR, Umbuchung vor Ticketausstellung 50,- EUR, sofern durch die Fluggesellschaft keine gesonderte Regelung getroffen wurde.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Falle den Anschluss einer Reiserücktrittsversichung.
Bei Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben. Über die Höhe der Rücktrittskosten werden Sie auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung in Kenntnis gesetzt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Ersatzpersonen sind nur in besonderen Ausnahmen und nach Absprache mit dem Reiseveranstalter möglich. In jedem Fall müssen die besonderen Reisebedingungen geprüft werden. Sollte der Reiseveranstalter einer Ersatzperson zustimmen, ist eine einmalige Bearbeitungs-gebühr von 25,- EUR vom Kunden zu zahlen.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Rückerstattung bei den einzelnen Leistungsträgern bemühen, ein prinzipieller Rückerstattungsanspruch des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter besteht nicht.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Der Reiseveranstalter KRL kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter KRL , so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
Bis 50. Werktag vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Durchführung der Reise, bedeuten würde. (Siehe auch spezielle Reisebedingungen für Minibus-Kleingruppenreisen/Selbstfahrerreisen PLUS)
8. HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Reiseveranstalter KRL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleitungsleistungen in entsprechender Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und Zielortes. Für Sportgeräte der Teilnehmer übernimmt der Reiseveranstalter KRL keine Haftung. Besonderheiten in der Haftung bei Wohnmobilien und Mietwagen regeln sich nach den Bestimmungen der Verleihunternehmen, für die der Kunde bei der Anmietung vor Ort gesondert unterschreibt. Auf Wunsch werden die Mietbedingungen dem Kunden vorher zugänglich gemacht.
9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt. Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Expeditionsreisen, Skireisen, Tierbeobachtungen) übernimmt der Veranstalter KRL keine Haftung. Der Reiseveranstalter KRL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (wie z.B. Wohnmobile, Mietwagen, Hotels, Rundflüge usw.). Insbesondere bei der Vermittlung von Fremdleistungen wie Flüge und Schiffsreisen regelt sich die Haftung durch die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes bzw. des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
10. MITWIRKUNGSPFLICHT
Bei Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um den Schaden gering zu halten; insbesondere muß er Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Visakosten sind grundsätzlich nicht im Preis mit inbegriffen und gehen zu Lasten des Reisenden.
13. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Über den Kataloginhalt hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder einzelner Reisebüromitarbeiter an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.
14. VERLIEHENE SPORTGERÄTE, ZELTE UND CAMPINGAUSSATTUNGEN
Der Reisende haftet bei Verlust oder Beschädigung von gemieteten bzw. für die Reise vom Reise-veranstalter oder Leistungsträger zur Verfügung gestellten Sportgeräte, Zelte oder Campingartikel und ist zum Schadensersatz verpflichtet.
15. ZUSATZBEDINGUNGEN DER LEISTUNGSTRÄGER / VERANSTALTER
Zusätzlich gelten die Geschäfts-, Zahlungs-, Buchungs- und Reiserücktritts-/Stornobedingungen der einzelnen Leistungsträger / Veranstalter bei Flug-, MW-, Hotel- bzw. Übernachtungsbuchungen sowie bei Buchung sonstiger Leistungen (Fähre, Zugfahrt, Wander- u. Tierbeobachtungstouren, Rachaufenthalten usw.) mit den entsprechenden anfallenden / zu berechnenden Kosten. Bei allen Flügen handelt es sich um von uns nur vermittelte Fremdleistungen, für die wir weder Haftung noch Leistungs- bzw. Preisgewähr übernehmen. Angegebene Routings & Flugzeiten verstehen sich zum Zeitpunkt der Erstellung der jeweiligen Rechnung. Nachträgliche Änderungen durch die Airline sind jederzeit möglich. Der Flug-/Reisekomplettpreis beinhaltet bereits die zum Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung bekannten Taxes, Gebühren und Preisaufschläge. Zusatzabgaben wie z.B. Kerosinpreisaufschlag oder Sicherheitszuschläge können jedoch auch nach Rechnungslegung seitens der Airline erhoben werden. Abgaben dieser Art sind nicht durch uns bzw. unsere Partner zu vertretende Mehrkosten, die ggf. nachträglich an den Kunden weitergegegeben werden müssen, solange (im Fall der Flugkosten) die entsprechenden Flugtickets nicht ausgestellt sind. Sollten Sie eine frühere Ticketausstellung wünschen, gelten für Ticketausstellung andere Storno- und Umbuchungsbewdingungen. Die vollen, auf die Flugtickets entfallenden Kosten müssen in diesem Fall sofort entrichtet werden. Alle Buchungsaufträge vorbehaltlich Verfügbarkeit der einzelnen Leistungen zum Zeitpunkt der Erteilung des Buchungsauftrages durch den Kunden!
Bei Kleingruppenreisen gelten besondere Bedingungen. Insbesondere die Beförderungs- und Haftungsbedingungen unserer kanadischen Partnerfirma Captain Renes Travel Inc. bitten wir zu beachten. Lesen Sie dazu die "Hinweise und Tipps" in der jeweiligen Rubrik Kleingruppenreisen, die wir Ihnen auch gerne schriftlich zukommen lassen. Auf Wunsch erhalten Sie auch die kompletten AGB´s unserer Partnerfirma Captain Renes Travel Inc.
16. REISEPREISSICHERUNG
Unsere Reisepreise sind gemäß der Gesetzgebung gesichert.
17. VERSICHERUNGEN
Jeder Reisende ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen dringend, sich zumindest gegen die Risiken aus Reiserücktritt und -abbruch sowie Krankheit und Unfall im Ausland zu versichern!
18. GERICHTSSTAND
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
19. VERANSTALTER i.S.d.G.
Wenn nicht anders ausgeschrieben ist der Veranstalter KRL der im Katalog beschriebenen Pauschalreisen:
Captains House Reise & Verwaltungs GmbH (Sitz Schwabach)
Nebenstelle: KANADA-REISE-LADEN
Römerstraße 27
08056 Zwickau
Telefon: +49 375 47784
Telefax: +49 375 2736694
E-Mail: kanada-laden@t-online.de

